Echo Impact

AGB

1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB„) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Echo Impact, eine Marke der SAM Enterprise UG, Osningstraße 25, 33605 Bielefeld („Echo Impact“, „wir“, „uns“) und dem jeweiligen Vertragspartner („Nutzer„) hinsichtlich der von Echo Impact erbrachten Leistungen.

1.2. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil.

1.3. Echo Impact ist berechtigt, diese AGB jederzeit im eigenen Ermessen zu ändern. Die geänderten AGB werden auf der Webseite https://www.echo-impact.de/ veröffentlicht und registrierten Nutzern per E-Mail zugeschickt. Die Änderungen werden wirksam, (i) für sämtliche Nutzer für zukünftige Beauftragungen und (ii) für bestehende Beauftragungen, wenn die registrierten Nutzer ihnen nicht binnen zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich widersprechen. Im Falle eines Widerspruchs ist Echo Impact berechtigt, den Vertrag mit dem registrierten Nutzer zum Monatsletzten des laufenden Monats zu beenden. Sofern Echo Impact den Vertrag mit dem jeweiligen registrierten Nutzer nicht beendet, gelten die alten AGB für diesen weiter.

2. LEISTUNGEN VON ECHO IMPACT

2.1. Tätigkeitsschwerpunkt von Echo Impact ist die Erbringung von Dienstleistungen in der automatisierten Informationstechnik. Insbesondere erbringt Echo Impact diverse Leistungen im Zusammenhang mit Influencer-Marketing und Influencer-Kampagnen und betreibt Plattformen zur Umsetzung und Abwicklung von Influencer-Marketing-Kampagnen.

2.2. Die Leistungen von Echo Impact richten sich einerseits an Influencer oder ihren Influencer Management-Agenturen und andererseits an Brands/Agenturen (gemeinsam Nutzer„):

  1. a) Influencer sind in der Regel Personen, die aufgrund ihrer starken Präsenz in sozialen Netzwerken als Träger von Werbe- und Marketingkampagnen in Frage kommen („Influencer„). Influencer werden vereinzelt durch Agenturen vertreten, die für ihre Vermittlung und den Vertrieb zuständig sind („Influencer Management-Agenturen„).
  2. b) Brands/Agenturen sind natürliche oder juristische Personen, darunter insbesondere Unternehmen, Marketing- und Mediaagenturen, die eine Kooperation mit einem Influencer anstreben („Brands/Agenturen„).

3. REGISTRIERUNG UND ACCOUNT

3.1. Die Nutzung unserer Leistungen ist nur nach vorheriger Registrierung möglich. Die Registrierung ist ausschließlich volljährigen und voll geschäftsfähigen Nutzern vorbehalten. Im Zuge der Registrierung legen wir für den Nutzer ein individuelles Nutzerkonto an, das vom Nutzer laufend aktualisiert werden kann („Account„).

3.2. Die Nutzer sind verpflichtet, ihre bei der Registrierung selbst gewählten Zugangsdaten (E-Mail Adresse und Passwort) geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Die Nutzer haben jeden Verdacht eines Missbrauchs oder eines unbefugten Zugriffs auf ihren Account unverzüglich schriftlich an Echo Impact zu melden. Echo Impact haftet nicht für Schäden, die durch einen durch den Nutzern oder ihm zurechenbaren Dritten erfolgten Missbrauch, Verlust oder Weitergabe der Zugangsdaten entstehen.

3.3. Sämtliche im Zuge der Registrierung und bei der anschließenden Nutzung des Accounts gemachten Angaben müssen wahrheitsgetreu sein. Ändern sich Angaben des Nutzers, sind diese im jeweiligen Account unverzüglich zu korrigieren.

3.4. Echo Impact kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den Nutzern im Rahmen der Registrierung und bei der Nutzung des Accounts gemachten Angaben nicht überprüfen und ist dafür nicht verantwortlich. Echo Impact kann außerdem nicht überprüfen, ob der Nutzer die erforderlichen Lizenzen und (Gewerbe-)Berechtigungen für seine Tätigkeiten hat und ist auch dafür nicht verantwortlich.

4. VOM NUTZER BEREITGESTELLTE INHALTE

4.1. Die Nutzer haben die Möglichkeit, bestimmte Inhalte, einschließlich Texte und Bilder, auf unsere Plattform hochzuladen bzw. zu verlinken und diese Inhalte dadurch für andere Nutzer sichtbar zu machen („Nutzerinhalt„).

4.2. Der jeweilige Nutzer ist alleine dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Nutzerinhalte den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, keine Rechte Dritter verletzen und weder beleidigend noch unangemessen sind. Echo Impact ist weder für die Richtigkeit noch für die Rechtmäßigkeit der vom Nutzer zur Verfügung gestellten Nutzerinhalte verantwortlich.

4.3. Darüber hinaus ist der Nutzer dafür verantwortlich, dass er alle erforderlichen Rechte, Ermächtigungen, Einwilligungen, Lizenzen und Berechtigungen an den zur Verfügung gestellten Nutzerinhalten besitzt, um diese auf unserer Plattform hochzuladen bzw. zu teilen und um Echo Impact die Nutzungsrechte gemäß Punkt 7.1. einzuräumen.

4.4. Der Nutzer hat Echo Impact unverzüglich über etwaige Rechtsstreitigkeiten, Ansprüche oder Maßnahmen Dritter in Zusammenhang mit seinen Nutzerinhalten zu informieren, um Echo Impact die Möglichkeit zu geben, den jeweiligen Inhalt zu löschen oder zu sperren.

4.5. Echo Impact hat keine Verpflichtung, Nutzerinhalte zu überprüfen, zu überwachen oder zu bearbeiten. Wenn die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Nutzerinhalte diese AGB, die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen oder Rechte Dritter verletzen, trägt der Nutzer die alleinige Verantwortung für die daraus resultierenden Konsequenzen und hält Echo Impact gegen alle Ansprüche und Forderungen von Dritten vollumfänglich schad- und klaglos (inklusive der Gerichts- und Anwaltskosten).

4.6. Wir behalten uns das Recht vor, von Nutzern zur Verfügung gestellte Nutzerinhalte ohne Angabe von Gründen zu löschen, zu sperren, den Zugriff zu verweigern oder einzuschränken; insbesondere im Fall eines vermuteten Verstoßes gegen diese AGB, gegen anwendbare gesetzliche Bestimmungen oder gegen Rechte Dritter.

5. PFLICHTEN DES NUTZERS

5.1. Der Nutzer ist verpflichtet, alle auf unseren Plattformen gemachten Angaben wahrheitsgetreu und nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Insbesondere dürfen die vom Nutzer gemachten Angaben nicht unwahr, missverständlich, täuschend oder sonst irreführend sein.

5.2. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die für ihn geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere ist der Nutzer dafür verantwortlich, die für seine Tätigkeiten erforderlichen Lizenzen und (Gewerbe-)Berechtigungen einzuholen bzw. aufrecht zu erhalten. Außerdem ist der Nutzer selbst dafür verantwortlich, die steuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten

5.3. Die Nutzer sind verpflichtet, etwaige unzulässige Nutzerinhalte unverzüglich selbst zu löschen oder eine gegebenenfalls vorliegende Rechtsverletzung an Echo Impact schriftlich zu melden, sodass wir derartige Inhalte umgehend entfernen können.

5.4. Die Nutzer sind verpflichtet, ausschließlich die von Echo Impact zur Verfügung gestellten Plattformen für die Interaktion und Kommunikation miteinander zu verwenden. Insbesondere ist es den Nutzern untersagt, die Plattformen zu umgehen oder die Plattformen lediglich dazu zu nutzen, Kontakte zu suchen und nachdem Echo Impact für die Vermittlung verdienstlich war, anschließend außerhalb der Plattformen miteinander zu kommunizieren und Kooperationen abzuschließen.

5.5. Sofern Nutzer, die unter Pkt 5.4 genannte Pflicht umgehen bzw versuchen zu umgehen (zB um keine Vermittlungsprovision auszulösen), ist jede Partei verpflichtet, eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe iHv EUR 20.000,- an Echo Impact zu bezahlen. Echo Impact behält sich das Recht vor, einen darüberhinausgehenden Schadenersatz gesondert geltend zu machen.

5.6. Es ist wichtig, dass unsere Plattformen sicher und im Einklang mit den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden. Daher ist es Nutzern insbesondere verboten, die Plattform zu nutzen, um („Nutzungsbeschränkungen„):

  1. unwahre Aussagen und Angaben zu tätigen, über seine Identität zu täuschen oder unzulässige Nutzerinhalte zur Verfügung zu stellen, hochzuladen bzw. zu verlinken;
  2. in Rechte Dritter einzugreifen oder sonst rechtswidrige Inhalte zur Verfügung zu stellen, hochzuladen bzw. zu verlinken;
  3. Nutzerinhalte zur Verfügung zu stellen, hochzuladen bzw. zu verlinken, die gegen gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder sonst unvereinbar mit diesen AGB sind;
  4. Nutzerinhalte zur Verfügung zu stellen, hochzuladen bzw. zu verlinken, welches Rechte des geistigen Eigentums oder andere Rechte von Dritten, einschließlich Marken-, Urheber- und Patent- und Datenschutzrechte verletzten könnte;
  5. illegale Aktivitäten zu fördern oder rechtswidrige Handlungen zu bewerben, diese zu fördern oder zu unterstützen;
  6. Materialien oder Inhalte einzureichen, die pornografisch, obszön, unangemessen, beleidigend, bedrohlich, belästigend, verleumderisch, hass orientiert, verletzend, rufschädigend, rassistisch, xenophob, schockierend, illegal oder anderweitig anstößig sind;
  7. unsere Plattformen zu dekompilieren, zu zerlegen, zurückzuentwickeln, zu kopieren oder in sonstiger unerlaubter Weise Dritten zur Verfügung zu stellen;
  8. unsere Plattformen zu „crawlen“, „scrapen“, „cachen“ oder anderweitig den Inhalt der Plattform mit automatisierten Mitteln zu durchsuchen;
  9. unbefugte Werbung, verkaufsfördernde Materialien, „Junk Nachrichten“, „Spam“, „Kettenbriefe“ oder „Schneeballsysteme“ verfügbar zu machen;
  10. unsere Plattformen auf eine Art zu nutzen, die (i) geeignet ist, die Funktionalität der Plattform zu stören, zu unterbrechen, zu verlangsamen oder zu behindern, (ii) eine Störung der Plattform oder der IT-Infrastruktur zur Folge haben könnte, (iii) die Systemressourcen beeinträchtigt, (iv) die Infrastruktur der Plattformen einer unverhältnismäßigen Belastung aussetzt oder (v) einen Angriff auf die Sicherheits- und Authentifizierungsmaßnahmen der Plattformen oder unserer IT-Infrastruktur darstellt;
  11. anderweitig die Plattformen für andere Zwecke zu nutzen als jene, für die sie entwickelt wurden und dem Nutzer zur Verfügung gestellt werden.

5.7. Der Nutzer hält Echo Impact schad- und klaglos von und gegen jegliche Ansprüche, Schäden, Haftungen, Kosten, Verluste und Ausgaben, welche aufgrund von (i) schuldhaftem Verstoß gegen diese AGB durch den Nutzer, (ii) schuldhafter Verletzung von Rechten Dritter durch den Nutzer und/oder (iii) schuldhafter Schäden für Echo Impact oder Dritte durch den Nutzerinhalt oder Nutzung der Plattformen eintreten.

6. SPERRE UND LÖSCHUNG EINES ACCOUNTS

6.1. Echo Impact behält sich das Recht vor, Accounts im eigenen Ermessen zu sperren bzw. zu löschen, andere Nutzer zu warnen oder dem jeweiligen Nutzer eine Verwarnung auszusprechen, insbesondere wenn angenommen werden kann, dass

  1. der Nutzer bzw. der zu sperrende Account das Ansehen oder den laufenden Betrieb der jeweiligen Plattform beeinträchtigen kann;
  2. der Nutzer falsche, irreführende oder rechtswidrige Angabe bzw. Nutzerinhalte zur Verfügung gestellt hat;
  3. der Nutzer Echo Impact oder andere Nutzer schädigt oder stört;
  4. der Nutzer die jeweilige Plattform aufgrund dauerhafter Inaktivität nicht mehr nutzt;
  5. der Nutzer gegen diese AGB oder gegen die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen verstößt.

7. IMMATERIALGÜTERRECHTE UND RECHTEEINRÄUMUNG

7.1. Mit dem Upload bzw. der Zurverfügungstellung von Angaben und Nutzerinhalten räumt der Nutzer Echo Impact das nicht exklusive, übertragbare, sublizenzierbare, gebührenfreie, weltweite, zeitlich unbefristete und widerrufbare Recht ein, die vom Nutzer zur Verfügung gestellten Inhalte im zweckentsprechenden Umfang zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zu verbreiten, insbesondere um die jeweiligen Inhalte auf der Plattform darzustellen und abzubilden.

7.2. Für den Fall, dass der Nutzer seinen Account, seine Angaben oder Nutzerinhalte löscht, werden diese innerhalb angemessener Frist von unseren Plattformen entfernt. Aufgrund der viralen Verbreitung von Online-Inhalten, bleibt allerdings durch die Löschung auf unseren Plattformen eine mitunter erfolgte Verbreitung an Dritte unberührt. Dies gilt insbesondere dann, wenn die jeweiligen Inhalte bereits mit anderen geteilt wurden (durch den Nutzer selbst oder durch uns), da die Nutzung der Inhalte durch diese Dritten außerhalb unseres Einflussbereichs liegt.

7.3. Abgesehen von den von Nutzern zur Verfügung gestellten Inhalten, sind sämtliche eigentümlichen Elemente unserer Plattformen, wie etwa Texte, Bilder, Illustrationen sowie das Design und die Struktur der Plattform und die Inhalte der Datenbank Gegenstand von urheberrechtlichem Schutz und dem Schutz von geistigem Eigentum. Diese Elemente dürfen ohne schriftliche Zustimmung von Echo Impact nicht vervielfältigt, verbreitet, gesendet, verfügbar gemacht, präsentiert, aufgeführt, modifiziert, übersetzt oder sonst unzulässiger Weise verwendet werden.

8. ENTGELT UND ZAHLUNGSBESTIMMUNGEN

8.1. Das vom Nutzer an Echo Impact zu entrichtende Entgelt wird im Einzelnen mit dem Nutzer vereinbart. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die jeweils aktuelle Preisliste von Echo Impact anwendbar. Gegebenenfalls und bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung erbringt Echo Impact seine Leistungen für bestimmte Nutzergruppen bis auf Widerruf auch kostenlos.

8.2. Die Rechnungslegung durch Echo Impact erfolgt mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung monatlich im Voraus in elektronischer Form. Sämtliche Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das von Echo Impact bekanntgegebene Bankkonto.

8.3. Die Nutzer tragen alle mit ihrer Zahlung verbundenen Kosten und Spesen, wie z.B. Bearbeitungsgebühren, Wechselkurse und Bankspesen. Außerdem sind die Nutzer in ihrer jeweils eigenen Sphäre selbst verpflichtet, die anwendbaren steuerrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

8.4. Im Fall des Zahlungsverzugs ist Echo Impact berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9,2% p.a. sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.

8.5. Der Nutzer ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen gegen Echo Impact oder etwaigen Forderungen gegen Dritte im Zusammenhang mit den Leistungen von Echo Impact aufzurechnen oder Zahlungen unter Berufung auf etwaige Mängel zurückzuhalten. Der Nutzer ist lediglich berechtigt, gegen die von Echo Impact ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1. Echo Impact stellt seine Plattformen „as is“, mit den jeweils aktuellen Funktionalitäten und mit der gebotenen Sorgfalt zur Verfügung. Es ist allerdings nicht möglich, Fehler oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit gänzlich zu vermeiden. Echo Impact kann – auch unter Berücksichtigung der Risiken des Internets – nicht die Richtigkeit, Verlässlichkeit, Qualität, Eignung, Sicherheit, Vollständigkeit und Rechtzeitigkeit der Plattformen und ihrer Inhalte gewährleisten. Trotzdem werden wir uns bemühen, wahrgenommene oder gemeldete wesentliche Fehler angemessen zu beseitigen.

9.2. Echo Impact ist nicht verpflichtet, eine bestimmt IT-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und gewährleistet daher nicht die unterbrechungsfreie Verfügbarkeit der Plattformen. Temporäre Verbindungsunterbrechungen können vorkommen.

9.3. Echo Impact behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen nach bedarf Wartungsarbeiten an den Plattformen durchzuführen. Dadurch kann es zu Unterbrechungen der Verfügbarkeit kommen. Sofern möglich, wird Echo Impact solche Wartungsfenster den Nutzern vorab bekanntgeben.

10. HAFTUNG

10.1. Die Haftung von Echo Impact für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. Auch der Ersatz von mittelbaren Schäden, (Mangel-)Folgeschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenen Gewinnen und von Schäden aus Ansprüchen Dritter sind ausgeschlossen.

10.2. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für grob fahrlässig oder vorsätzlich zugefügte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von Menschen und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.3. Der Nutzer hat das Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu beweisen. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr.

10.4. Außerdem haftet Echo Impact nicht für Schäden aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Krieg, Naturkatastrophen).

10.5. Die Nutzung jeglicher Informationen oder Materialien, die von unseren Nutzern auf der Plattform zur Verfügung gestellt wurden, erfolgt gänzlich auf eigene Gefahr. Es liegt in der eigenen Verantwortung der Nutzer, die jeweiligen Nutzerinhalte von anderen zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie den eigenen Erwartungen entsprechen.

10.6. Unsere Plattformen können Links enthalten, die den Zugriff auf die Webseiten oder Leistungen von Dritten erlauben („Leistungen Dritter„), die nicht in unserem Eigentum sind oder nicht unserer Kontrolle unterliegen. Solche Leistungen Dritter können nach ihren eigenen Nutzungsbedingungen geregelt sein. Wir kontrollieren die Leistungen Dritter nicht und sind nicht für ihre Inhalte verantwortlich. Echo Impact haftet daher nicht für die technische Erreichbarkeit von Leistungen Dritter, deren Inhalt, Werbung, Produkte und / oder Leistungen.

11. DATENSCHUTZ

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt unter Berücksichtigung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Datenschutzgesetz („DSG“) und der EU Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“). Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

12. LAUFZEIT UND BEENDIGUNG

12.1. Der im Wege der Registrierung abgeschlossene Nutzungsvertrag zwischen Echo Impact und dem jeweiligen Nutzer wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.

12.2. Nutzer können den Nutzungsvertrag jederzeit schriftlich (per Post oder per E-Mail) kündigen.

12.3. Echo Impact ist berechtigt, den Nutzungsvertrag mit dem jeweiligen Nutzer zum Monatsletzten des laufenden Monats zu beenden.

12.4. Eine sofortige Beendigung des Nutzungsvertrages aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.

13. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE VERMITTLUNG VON AUFTRÄGEN ZWISCHEN INFLUENCERN UND BRANDS/AGENTUREN

13.1. Allgemeines

13.1.1. Echo Impact stellt den Nutzern unter https://www.echo-impact.de/ eine Vermittlungsplattform zur Verfügung. Diese Plattform ermöglicht es Brands/Agenturen auf der einen Seite und Influencern auf der anderen Seite miteinander in Kontakt zu treten und Kooperationen bzw. Werbekampagnen zu vereinbaren.

13.1.2. Zum Zweck der Vermittlung präsentiert Echo Impact die Brands/Agenturen sowie die Influencer samt deren Nutzerinhalte auf der Plattform und bietet ihnen einen Kommunikationskanal sowie ein Tool zur Verhandlung von Vertragsabschlüssen samt den dazugehörigen Konditionen und ein Konfliktmanagement-Tool an.

13.1.3. Echo Impact tritt dabei als Vermittler für die Nutzer auf und schließt einen Vermittlungsvertrag sowohl mit den Brands/Agenturen als auch mit den Influencern. Der Vertragsabschluss über die jeweilige Kampagne erfolgt sodann direkt zwischen der jeweiligen Brand/Agentur und dem Influencer, wobei die Konditionen direkt zwischen diesen Parteien verhandelt und vereinbart werden. Echo Impactübernimmt daher keine Haftung für Verträge, die die Nutzer untereinander abschließen, auch wenn der Kontakt durch Echo Impact hergestellt wurde, da Echo Impact nicht Partei dieser Verträge ist.

13.1.4. Echo Impact tritt somit nicht selbst als Agentur auf und greift nicht in die Vertragsverhandlungen und den Inhalt des Vertrages zwischen Influencern und Brands/Agenturen ein. Vielmehr fördert und ermöglicht Echo Impact lediglich den Vertragsabschluss zwischen Brands/Agenturen und Influencern.

13.1.5. Echo Impact handelt daher als Vermittler sowohl im Namen und auf Rechnung der Influencer als auch im Namen und auf Rechnung der Brands/Agenturen. Echo Impact ist somit Handelsvertreter. Die Dauer der Handelsvertretertätigkeit ist an den Bestand des Nutzungsvertrages gekoppelt und endet automatisch mit diesem.

13.1.6. Echo Impact ist Handelsvertreter für mehrere Influencer bzw. Brands/Agenturen und schließt während aufrechter Geschäftsverbindung Verträge über konkurrierende Dienstleistungen auch für andere ab. Echo Impact bemüht sich fortlaufend um die Vermittlung von Kampagnen, indem Echo Impact den Influencer bzw. die Brands/Agenturen auf der Plattform darstellt. Ein darüber hinausgehendes Bemühen oder einen Erfolg schuldet Echo Impact nicht.

13.2. Vermittlungstätigkeit von Echo Impact und Vertragsabschluss

13.2.1. Echo Impact bietet sowohl Influencern als auch Brands/Agenturen die Möglichkeit, sich auf der Plattform zu präsentieren und die jeweils andere Seite einzuladen, ein Angebot zum Abschluss einer Kooperation zu legen, in weiterer Folge die Kooperation zu verhandeln und über die Plattform abzuschließen.

13.2.2. Zu diesem Zweck verfassen Brands/Agenturen zunächst die Grundlagen für die geplante Zusammenarbeit in einem konkreten „Briefing“ oder laden Influencer ein, ein Angebot für eine potentielle Zusammenarbeit zu machen. Das Briefing muss mindestens folgende Mindestinhalte aufweisen, damit Influencer in weitere Folge ein verbindliches Kreativangebot:

  • Wie lange und in welchen Ländern sollen Influencer eine Werbe-/PR-Kampagne unterstützen?
  • Für welche werbliche Maßnahme sollten die Inhalte durch Influencer ausgespielt werden?
  • Über welche Kanäle (zB Facebook, Instagram, Blog-Seiten, TikTok etc), in welcher Form (zB Videos, Posts, Stories) und wie oft (zB drei Mal im Monat, jeden zweiten Sonntag etc) sollen Influencer die Werbe-/PR-Kampagne unterstützen.
  • Welche Nutzungsrechte in zeitlicher, sachlicher und territorialer Hinsicht werden dem Influencer an den zur Verfügung gestellten Materialien (Branding, Konzepte, sonstige Inhalte) eingeräumt.
  • Welche Nutzungsrechte benötigen Brands/Agenturen am von Influencern erstelltem Content (zB für die Zweitverwertung eines Postings durch die Brand/Agentur selbst) in zeitlicher, sachlicher und territorialer Hinsicht. Werden die Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumt.

13.2.3. Influencer haben sodann die Möglichkeit, ein konkretes und verbindliches Angebot samt finanziellen Konditionen zu machen („Kreativangebot„). Echo Impact übermittelt diese Kreativangebote ergänzt um weitere Informationen zum konkreten Influencer und seiner Tätigkeit an die Brands/Agenturen und weist zuzüglich zu dem vom jeweiligen Influencer angebotenen Entgelt die Provision von Echo Impact für die Vermittlungstätigkeit aus. Die Brands/Agenturen können die Kreativangebote der Influencer in weiterer Folge direkt über die Plattform annehmen, ablehnen oder die Konditionen mit dem Influencer verhandeln.

13.2.4. Sämtliche Informationen, Dokumente, Mitteilungen, Auskünfte und Daten, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, die zwischen den Parteien ausgetauscht werden, sind wechselseitig streng vertraulich zu behandeln und geheim zu halten. Als vertrauliche Informationen gelten auch alle Analysen, Daten, Studien und Ergebnisse sowie alle Dokumente, Verträge und sonstige Informationen, welche zwischen den Parteien offengelegt oder sonst bekannt werden. Für den Fall, dass Influencer gegen diese Geheimhaltungsverpflichtung verstoßen, sind Sie verpflichtet, eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in Höhe von EUR 20.000,- an die Brands/Agenturen zu bezahlten. Die Brands/Agenturen behalten sich vor, einen darüber hinausgehenden Schadenersatz geltend zu machen.

13.2.5. Mit der Annahme eines Kreativangebotes durch die Brand/Agentur kommt der entsprechende Vertrag über die Leistungserbringung durch den Influencer direkt zwischen dem Influencer und der jeweiligen Brand/Agentur zustande. Damit entsteht der Anspruch von Echo Impact auf die mit dem Nutzer für die Vermittlung vereinbarte Provision. Versuchen die Nutzer die Provisionspflicht zu umgehen, indem sie zB die weitere Abstimmung außerhalb der Plattform verlagern, und war Echo Impact für die Vermittlung verdienstlich, greifen die Folgen nach Pkt 5.5.

13.2.6. Sowohl der Influencer als auch die Brand/Agentur sind selbst dafür verantwortlich, sich das jeweils für sie passende Gegenüber auszusuchen. Echo Impact hat keinerlei Einfluss auf die Auswahl der beiden Parteien und gibt keine wie geartete Zusicherung zur Tauglichkeit des gewählten Vertragspartners ab und ist dafür nicht verantwortlich.

13.2.7. Ergänzend zur eigentlichen Vermittlungstätigkeit erstellt Echo Impact für die Brand/Agentur nach Leistungserbringung durch den Influencer einen Report über die jeweilige Kampagne und stellt diesen der jeweiligen Brand/Agentur über die Plattform zur Verfügung.

13.3. Vertragsinhalt, Pflichten und Rechte der Brands/Agenturen und Influencer

13.3.1. Echo Impact tritt lediglich als Vermittler auf und wird nicht Vertragspartei des zwischen der Brand/Agentur und dem Influencer vermittelten Vertrages. Der konkrete Vertragsinhalt der Vereinbarung zwischen Brand/Agentur und dem Influencer wird daher ausschließlich von diesen bestimmt und vereinbart. Etwaige Probleme im Verhältnis zwischen Brand/Agentur und dem Influencer haben keine Auswirkung auf den Provisionsanspruch von und begründen auch sonst keine Ansprüche gegen Echo Impact.

13.3.2. Das gilt auch für die Nutzung der vom Influencer gegebenenfalls im Auftrag der Brand/Agentur erstellten Inhalte (z.B. Bilder oder Videos) und die Immaterialgüterrechte daran. Diese Inhalte dürfen von der Brand/Agentur daher nur entsprechend der Rechteeinräumung vom Influencer vervielfältigt, verbreitet, bearbeitet, zur Verfügung gestellt oder sonst genutzt werden.

13.3.3. Der jeweilige Influencer bzw die jeweilige Brand/Agentur sind selbst dafür verantwortlich, dass die vom Influencer erstellen bzw veröffentlichten Inhalte den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Echo Impact hat keinen Einfluss auf die Details der Vereinbarung zwischen dem Influencer und der Brand/Agentur, kann daher auch die Rechtskonformität der jeweiligen Inhalte nicht überprüfen und ist dafür nicht verantwortlich. Echo Impact übernimmt daher keine Haftung für die von Nutzern erstellten und beworbenen Inhalten, insbesondere nicht für die Einhaltung etwaiger gesetzlicher Kennzeichnungspflichten nach MedienG, UWG, ECG, AMD-G und ähnlichen Offenlegungs- oder Werbebestimmungen. Hierfür ist primär derjenige Nutzer verantwortlich, der den Inhalt auch veröffentlicht. Der Influencer ist demnach zur korrekten Werbekennzeichnung seiner Inhalte verpflichtet.

13.3.4. Echo Impact hat keinen Einfluss auf die vereinbarungsgemäße Erfüllung des Vertrages zwischen der Brand/Agentur und dem Influencer. Die Provisionsansprüche von Echo Impact bestehen daher auch bei Streitigkeiten über die vertragskonforme Leistungserbringung und bei gegebenenfalls mangelhafter Vertragserfüllung, da Echo Impact seine eigenen Leistungen mit der erfolgreichen Vertragsvermittlung vollständig erbracht hat.

13.3.5. Der jeweilige Influencer ist außerdem verpflichtet, die Kooperation professionell abzuwickeln und termintreu zu sein. Das erfasst zB den sorgsamen Umgang mit geliehenen Testwaren, die Abstimmung mit der Brand/Agentur hinsichtlich etwaiger Entwürfe, Inhalte und Reports etc.

13.3.6. Sofern der Influencer die Verpflichtung nach Pkt 13.3.5 verletzt, haftet er gegenüber der Brand/Agentur direkt für den entstandenen Schaden. Die Brands/Agenturen sind im Fall des Leistungsverzugs des Influencers auch berechtigt, das vereinbarte Entgelt um 5 % für jeden begonnen Tag ab dem Leistungsverzug zu schmälern. Außerdem hält der Influencer Echo Impact bei Inanspruchnahme der Brands/Agenturen aus diesem Grund schad- und klaglos. Echo Impact behält sich weiters das Recht vor, sorglosen Influencern, die gegen diese Bestimmung verstoßen, nach eigenem Ermessen den Account nach Pkt 6 zu sperren oder zu löschen.

13.4. Konditionen und Zahlungsabwicklung

13.4.1. Sämtliche Zahlungen zwischen Brands/Agenturen und den Influencern im Zusammenhang mit den über die Plattform vermittelten Verträgen werden von Echo Impact abgewickelt.

13.4.2. Echo Impact erhält für jeden vermittelten Vertrag zwischen Brand/Agentur und Influencer eine Provision von der jeweiligen Brand/Agentur in der vereinbaren und auf der Plattform ausgewiesenen Höhe inkl der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bemessungsgrundlage für die von der jeweiligen Brand/Agentur an Echo Impact zu entrichtenden Provision ist das zwischen der Brand/Agentur und dem Influencer vereinbarte Entgelt für die vermittelte Tätigkeit. Zur Bemessungsgrundlage zählen daher auch etwaige zwischen der Brand/Agentur und dem Influencer vereinbarte Zusatzleistungen, unabhängig, wie diese vereinbart werden (etwa über das Textfeld oder den Chat innerhalb der Plattform; sonstige Kommunikationskanäle). Auch diese Leistungen unterliegen daher der vereinbarten Provision. Sofern zwischen dem Influencer und der Brand/Agentur kein Entgelt in Euro vereinbart wird, sondern der Aufwand durch Schenkung eines Testprodukts entschädigt wird, so ist Echo Impact berechtigt, gegenüber der Brand/Agentur eine Pauschale für die Vermittlungsleistungen zu verrechnen.

13.4.3. Die Leistungserbringung gegenüber den Influencern erfolgt kostenlos – bis auf Widerruf.

13.4.4. Die Brand/Agentur zahlt das mit dem Influencer für die jeweilige Leistung vereinbarte Entgelt zuzüglich der mit Echo Impact vereinbarten Provision an Echo Impact. Die Zahlung hat mangels abweichender Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung durch Echo Impact zu erfolgen.

13.4.5. Nach Eingang der von der Brand/Agentur geleisteten Zahlung bei Echo Impact leitet Echo Impact den zwischen Brand/Agentur und dem Influencer vereinbarten Betrag auf das vom Influencer bekanntgegebene Bankkonto weiter. Die Überweisung erfolgt in der Regel innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungslegung durch den Influencer bzw ab Zurverfügungstellung des Reports an die Brand/Agentur (je nachdem welcher Zeitpunkt später eintritt). Klarstellend wird festgehalten, dass Echo Impact die Zahlung an den Influencer erst dann vornehmen kann, wenn der entsprechende Betrag von der Brand/Agentur bei Echo Impact eingelangt ist.

13.4.6. Für den Fall etwaiger Streitigkeiten zwischen der Brand/Agentur und dem Influencer über die ordnungsgemäße Leistungserbringung kann Echo Impact nach eigenem Ermessen als Konfliktvermittler einschreiten. Echo Impact ist diesfalls berechtigt, einen angemessenen Betrag vom an den Influencer zu entrichtenden Entgelt einzubehalten, falls aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Influencers ein Zusatzaufwand für Echo Impact entsteht.

13.4.7. Der Provisionsanspruch von Echo Impact gegenüber der Brand/Agentur bleibt auch dann bestehen, wenn der Vertrag zwischen der Brand/Agentur und dem Influencer auf Grund eines Umstandes, den Echo Impact nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt wird.

14. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR MANAGED SERVICES

14.1. Auf Wunsch unterstützt Echo Impact Brands/Agenturen bei der Abwicklung von Kampagnen und bei der Suche nach geeigneten Influencern („Managed Service„). Echo Impact bietet dieses Managed Service zusätzlich zur Vermittlung von Verträgen zwischen Brands/Agenturen und Influencern an. Echo Impact ist dabei lediglich beratend und unterstützend tätig, schuldet also keinen bestimmten Erfolg.

14.2. Die Brand/Agentur ist verpflichtet, die für die Erbringung der Managed Services durch Echo Impact erforderlichen Mitwirkungen zeitgerecht und für Echo Impact kostenlos zu erbringen (etwa die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen oder Vorschläge von Echo Impact innerhalb angemessener Frist genehmigen oder ablehnen).

14.3. Das von der Brand/Agentur für die Managed Services zu entrichtende Entgelt ist mangels abweichender Vereinbarung erst bei erfolgreicher Vermittlung eines Vertrages mit einem Influencer zu entrichten. Für den Fall, dass die Brand/Agentur die Erbringung der Managed Services aus Gründen außerhalb des Einflussbereichs von Echo Impact abbricht, steht Echo Impact ein Anspruch auf Kostenersatz für die tatsächlich erbrachten Leistungen entsprechend der jeweils aktuellen Preisliste von Echo Impact zu.

14.4. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Pkt 13 entsprechend auch für Managed Services.

16. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR CONTENT REACH TECHNOLOGY

16.1. Als weiteres Service bietet Echo Impact Brands/Agenturen an, die Reichweite ihrer Inhalte und Kampagnen medienübergreifend zu fördern und dadurch weitere Zielgruppen zu erreichen. Diese Content Reach Services umfassen ein breites Spektrum an Leistungen zur Verbreitung der Inhalte und reichen von Social Media Ads über Advertorials bis hin zu Multimedia Werbung und In-Blog Werbung in den Blogs kooperierender Influencer.

16.2. Voraussetzung für Leistungserbringung ist die Zustimmung des Influencers zur Freigabe entsprechender Social Media-Business Partnerschaften (zB Facebook Business-Partner), um auf die Inhalte des Influencer zuzugreifen und diese umfassend bewerben zu können.

16.3. Die Brand/Agentur ist verpflichtet, die für die Erbringung der Content Reach Services durch Echo Impact erforderlichen Mitwirkungen zeitgerecht und für Echo Impact kostenlos zu erbringen (etwa die erforderlichen Inhalte zur Verfügung stellen oder die zu bespielenden Medienkanäle abzustimmen).

16.4. Im Fall von In-Blog Werbung ist der jeweils kooperierende Influencer verpflichtet, den Content der Brand/Agentur in seinem Blog zuzulassen, die dafür erforderliche technische Infrastruktur dauerhaft bereitzuhalten und den zum Ausspielen der Werbung erforderlichen Code in seinem Blog einzubinden.

16.5. Das von der Brand/Agentur für die Content Reach Services zu entrichtende Entgelt wird im Einzelnen mit Echo Impact vereinbart. Sofern es keine separate Vereinbarung gibt, ist die jeweils aktuelle Preisliste von Echo Impact anwendbar.

16.6. Das von Echo Impact an den jeweils kooperierenden Influencer zu entrichtende Entgelt im Zusammenhang mit In-Blog Werbung wird im Einzelnen zwischen Echo Impact und dem jeweiligen Influencer vereinbart.

16.7. Sämtliche Immaterialgüterrechte an der Content Reach Technology selbst verbleiben bei Echo Impact. Mit der Zurverfügungstellung von Inhalten zur Erbringung von Content Reach Services räumt die jeweilige Brand/Agentur Echo Impact das nicht exklusive, übertragbare, sublizenzierbare, gebührenfreie, weltweite, zeitlich unbefristete und widerrufbare Recht ein, die zur Verfügung gestellten Inhalte im zweckentsprechenden Umfang zu nutzen, zu speichern, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und zu verbreiten, insbesondere um die Content Reach Services zu erbringen. Die Brand/Agentur ist dafür verantwortlich, dass sie alle erforderlichen Rechte, Ermächtigungen, Einwilligungen, Lizenzen und Berechtigungen an den zur Verfügung gestellten Inhalten besitzt und hält Echo Impact bei Inanspruchnahme durch Dritte schad- und klaglos.

17. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR AGENCY ACCOUNT USER – INFLUENCER-MANAGEMENT-AGENTUREN

17.1. Echo Impact bietet Influencer-Management-Agenturen die Möglichkeit an, einen Agency Account anzulegen. Dieser Agency Account dient dazu mehrere Influencer-Profile zu managen und individuell für jeden Account Angebote auf der Plattform abgeben zu können.

17.2. Nutzer des Agency Accounts bestätigen, dass sie bevollmächtigt sind, im Namen der Influencer verrechnen und handeln zu dürfen (zB Angebote abgeben).

17.3. Nutzer des Agency Accounts bestätigen, dass sie die exklusiven oder nicht-exklusiven Vertriebsrechte für die jeweiligen von ihnen vertretenen Influencer Channels besitzen.

17.4. Nutzer des Agency Accounts bestätigen alle relevanten Profildaten der Influencer wahrheitsgemäß anzugeben.

17.5. Echo Impact übernimmt keine Haftung für Verträge und Vereinbarungen, die der Nutzer des Agency Accounts und der jeweilige Influencer untereinander abschließen, auch wenn der Kontakt durch Echo Impact hergestellt wurde, da Echo Impact nicht Partei dieser Verträge ist.

17.6. Die über den Agency Account abgegebenen Influencer-Angebote beinhalten sämtliche Kosten sowohl für Influencer als auch die Provision der vertretenden Influencer Management-Agentur. Diese müssen in einer Gesamtsumme pro Social-Media-Kanal im Angebot abgegeben werden. Eine nachträgliche zusätzliche Angabe von weiteren Kosten seitens der Influencer-Management-Agentur oder des Influencers ist ausgeschlossen.

17.7. Echo Impact behält sich das Recht vor, Influencer Profile von einem Agency Account zu entkoppeln,

  • wenn das vom jeweiligen Influencer ausdrücklich verlangt wird, und
  • wenn Unregelmäßigkeiten oder Verstöße in Bezug auf die von der Influencer Management-Agentur angelegten Influencer Profile festgestellt werden.

 

18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

18.1. Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGB unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gilt eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung als vereinbart.

18.2. Auf diese AGB und das Rechtsverhältnis zwischen den Nutzern und Echo Impact ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisnormen und des UN-Kaufrechts anwendbar.

18.3. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Rechtsverhältnis zwischen den Nutzern und Echo Impact wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts für Bielefeld, Innere Stadt, vereinbart.